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Jahrgang 2020: So startet die Frühstart-Rente – und wer nachrückt

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-07-02
Jahrgang 2020: So startet die Frühstart-Rente – und wer nachrückt

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Jahrgang 2020: der erste Förderjahrgang

Hinweis: Die Frühstart-Rente ist bislang nur geplant (Regierungsentwurf vom 12.08.2026, vorgesehener Start zum 1.1.2027, für den Jahrgang 2020 rückwirkend ab 2026). Ein Gesetz ist noch nicht verabschiedet; die folgenden Angaben können sich ändern.

Wenn die Frühstart-Rente wie geplant kommt, sind die im Jahr 2020 geborenen Kinder die ersten, die davon profitieren. Sie werden 2026 sechs Jahre alt – genau das Alter, in dem die staatliche Einzahlung von 10 Euro pro Monat beginnen soll. Damit haben sie die Chance auf die vollen zwölf Förderjahre bis zum 18. Geburtstag.

Eltern eines 2020 geborenen Kindes können mit dem Frühstart-Rente-Rechner in wenigen Sekunden abschätzen, was aus dieser Förderung bis zum Renteneintritt werden kann – und wie stark eine spätere private Zuzahlung das Ergebnis hebt.

Wie der rollierende Start funktioniert

Die Förderung beginnt nicht für alle Kinder gleichzeitig. Sie ist rollierend geplant: Jeder Jahrgang startet in dem Jahr, in dem die Kinder sechs Jahre alt werden.

  • Geboren 2020: Förderung ab 2026 (rückwirkend, Auszahlung ab 2027), volle zwölf Jahre möglich.
  • Geboren 2021: Start 2027.
  • Geboren 2022: Start 2028 – und so weiter.

Für jüngere Jahrgänge ist die Sache also klar: Sie rücken automatisch nach, sobald sie sechs werden, und erhalten dann die volle Förderdauer. Der Rechner nennt Ihnen für jedes Geburtsjahr das voraussichtliche Startjahr.

Und die Kinder, die 2026 schon älter als 6 sind?

Für Kinder, die 2026 bereits über sechs Jahre alt sind, war die Behandlung lange offen. Diskutiert wurden zwei Lesarten:

  • Strenge Lesart: Nur der Jahrgang 2020 und jüngere Kinder werden gefördert. Ältere Kinder wären dann nicht förderberechtigt.
  • Nachrück-Lesart: Auch ältere Kinder werden ab 2026 einbezogen und erhalten die Förderung für die verbleibenden Jahre bis 18.

Der Regierungsentwurf vom 12. August 2026 folgt der strengen Lesart: Gefördert werden nur der Jahrgang 2020 und jüngere Kinder. Für ältere Jahrgänge zeigt unser Rechner die Nachrück-Lesart nur noch als hypothetisches Modell und weist darauf hin, dass sie nach aktuellem Stand nicht vorgesehen ist. Probieren Sie im Rechner verschiedene Geburtsjahre aus, um den Unterschied zu sehen.

Was Eltern jetzt tun können

Konkret handeln lässt sich noch nicht, weil das Gesetz fehlt und die Depots noch nicht existieren. Sinnvoll ist aber, sich frühzeitig mit dem Thema Vorsorge fürs Kind zu beschäftigen. Wer ohnehin über einen ETF-Sparplan im Namen des Kindes nachdenkt, kann die Frühstart-Rente später als Ergänzung sehen – nicht als Ersatz.

Behalten Sie außerdem die Gesetzgebung im Blick: Erst mit dem verabschiedeten Gesetz stehen die Details – Anlageform, Zuzahlungsregeln, Besteuerung – wirklich fest.

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