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Jahrgang 2020: So startet die Frühstart-Rente – und wer nachrückt

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-07-02
Jahrgang 2020: So startet die Frühstart-Rente – und wer nachrückt

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Jahrgang 2020: der erste Förderjahrgang

Hinweis: Die Frühstart-Rente ist bislang nur geplant (Eckpunkte vom 17.12.2025, vorgesehener Start rückwirkend zum 1.1.2026). Ein Gesetz ist noch nicht verabschiedet; die folgenden Angaben können sich ändern.

Wenn die Frühstart-Rente wie geplant kommt, sind die im Jahr 2020 geborenen Kinder die ersten, die davon profitieren. Sie werden 2026 sechs Jahre alt – genau das Alter, in dem die staatliche Einzahlung von 10 Euro pro Monat beginnen soll. Damit haben sie die Chance auf die vollen zwölf Förderjahre bis zum 18. Geburtstag.

Eltern eines 2020 geborenen Kindes können mit dem Frühstart-Rente-Rechner in wenigen Sekunden abschätzen, was aus dieser Förderung bis zum Renteneintritt werden kann – und wie stark eine spätere private Zuzahlung das Ergebnis hebt.

Wie der rollierende Start funktioniert

Die Förderung beginnt nicht für alle Kinder gleichzeitig. Sie ist rollierend geplant: Jeder Jahrgang startet in dem Jahr, in dem die Kinder sechs Jahre alt werden.

  • Geboren 2020: Start 2026, volle zwölf Jahre Förderung möglich.
  • Geboren 2021: Start 2027.
  • Geboren 2022: Start 2028 – und so weiter.

Für jüngere Jahrgänge ist die Sache also klar: Sie rücken automatisch nach, sobald sie sechs werden, und erhalten dann die volle Förderdauer. Der Rechner nennt Ihnen für jedes Geburtsjahr das voraussichtliche Startjahr.

Und die Kinder, die 2026 schon älter als 6 sind?

Hier wird es unsicher. Für Kinder, die 2026 bereits über sechs Jahre alt sind, ist die Behandlung in der finalen Gesetzesfassung offen. Zwei Lesarten sind denkbar:

  • Strenge Lesart: Nur der Jahrgang 2020 und jüngere Kinder werden gefördert. Ältere Kinder wären dann nicht förderberechtigt.
  • Nachrück-Lesart: Auch ältere Kinder werden ab 2026 einbezogen und erhalten die Förderung für die verbleibenden Jahre bis 18.

Weil noch nicht feststeht, welche Variante kommt, kommuniziert unser Rechner beide Lesarten transparent. Für ältere Jahrgänge zeigt er die Nachrück-Lesart als Modell und weist gleichzeitig darauf hin, dass die Förderung je nach Gesetz auch ganz entfallen könnte. Probieren Sie im Rechner verschiedene Geburtsjahre aus, um den Unterschied zu sehen.

Was Eltern jetzt tun können

Konkret handeln lässt sich noch nicht, weil das Gesetz fehlt und die Depots noch nicht existieren. Sinnvoll ist aber, sich frühzeitig mit dem Thema Vorsorge fürs Kind zu beschäftigen. Wer ohnehin über einen ETF-Sparplan im Namen des Kindes nachdenkt, kann die Frühstart-Rente später als Ergänzung sehen – nicht als Ersatz.

Behalten Sie außerdem die Gesetzgebung im Blick: Erst mit dem verabschiedeten Gesetz stehen die Details – Anlageform, Zuzahlungsregeln, Besteuerung – wirklich fest.

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